Krankenkassenanerkennung

Yoga als Prävention und Gesundheitsförderung

Viele Krankenkassen in der Schweiz erkennen Yoga als wertvolle Massnahme zur Gesundheitsförderung und Prävention an. Mit einem passenden Zusatzversicherungsmodell kannst Du von einer Kostenbeteiligung für meine Yogakurse profitieren.

Bin ich als Yogalehrer anerkannt?

Ja, ich bin als diplomierter Yogalehrer SYV / EYU bei den Krankenkassen unter der ZSR-Nr. D964389 registriert. Die Anerkennung erfolgt über die Registrierungsstellen:

Dank dieser Anerkennungen können meine Kurse von vielen Krankenkassen übernommen werden. Bitte informiere Dich direkt bei Deiner Krankenkasse oder HIER über die Höhe der Rückerstattung und die genauen Bedingungen.

Was musst Du tun, um Rückerstattungen zu erhalten?

  1. Zusatzversicherung überprüfen: Prüfe, ob Deine Krankenkasse Yogakurse in Ihrem Zusatzversicherungsmodell unterstützt.
  2. Krankenkassenbeleg einreichen: Nach Bezahlung des Kurses erhaltest Du von mir eine Krankenkassenbestätigung per Mail mit allen erforderlichen Angaben zur Einreichung bei Deiner Krankenkasse.
  3. Erstattung beantragen: Reiche die Krankenkassenbestätigung zusammen mit der Quittung bei Deiner Krankenkasse ein, um die Rückerstattung zu beantragen.

Welche Vorteile bietet Yoga?

  • Stressabbau und Entspannung
  • Verbesserung der Beweglichkeit und Körperhaltung
  • Kräftigung der Muskulatur
  • Förderung der mentalen Gesundheit
  • Linderung von Rücken- und Gelenkschmerzen

Hast Du Fragen?

Falls Du Fragen zur Krankenkassenanerkennung oder zu meinen Kursen hast, stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Nutze das Kontaktformular oder schreibe mir direkt eine E-Mail an info@pascal.yoga.

Ich freue mich darauf, Dich auf Deinem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden zu begleiten!